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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 31/18 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Betriebsveranstaltung, Arbeitslohn, Freigrenze, Berechnungsmethode
Rechtsfrage: Ist bei der Ermittlung des Umfangs der lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen, die Arbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a EStG) gewährt werden, auf die Anzahl der angemeldeten oder der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen und sind sog. "No-Show-Kosten" für nicht anwesende Personen, die durch die Buchung der Veranstaltung für einen größeren Personenkreis entstanden sind, aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.06.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 870/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 15 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2021
Erledigungs-Az: VI R 31/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 11 09