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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1164/07 (BVerfG)
§§: GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, EStG 2002 § 38 b
Schlagwörter Alter, Versorgung, Rente, Betriebsrente, Umstellung, Arbeitnehmer, Steuerabzug, Arbeitslohn, Lohnsteuer, Steuerklasse, Ehe, Lebenspartner, Verfassung, Gleichheit
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde eines bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versicherten, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmers, der im Hinblick auf die zum 1.1.2002 erfolgte Umstellung der Zusatzversorgung auf ein Betriebsrentensystem festgestellt haben möchte, dass seine Rentenanwartschaft von der Versorgungsanstalt gemäß der für Verheiratete geltenden Lohnsteuerklasse berechnet wird. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob die Versicherungsanstalt für den Fall, dass die Lebenspartnerschaft bis zum Tod des Beschwerdeführers fortbesteht, an seinen Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente zahlen muss. - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BGH
Vorinstanz/Datum: 14.02.2007
Vorinstanz/AZ: IV ZR 267/04
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 07.07.2009
Erledigungs-Az: 1 BvR 1164/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 22 83