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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 32/95
§§: ZPO § 227, FGO § 155
Schlagwörter Terminverlegung, Wiederaufnahme, Mündliche Verhandlung
Rechtsfrage: Es wird Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Finanzgericht gerügt, weil eine Terminverlegung und die Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung abgelehnt wurden. Zuschätzung von Kapitalvermögen. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.06.1994
Vorinstanz/AZ: 14 K 10260/87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.11.2001
Erledigungs-Az: VIII R 32/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: BFH-Beschluß vom 8.4.1998, VIII R 32/95 (Vorlage an GrS = SIS 98 19 92)
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 69 27