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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 6/07
§§: EStG § 14 a Abs. 5, EStG § 6 c, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Landwirtschaft, Grundstücksveräußerung, Rücklage, Schuldentilgung, Freibetrag, Rückwirkendes Ereignis, Änderung
Rechtsfrage: 1. Kann eine wegen der Veräußerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks für das Veräußerungsjahr (1996) nach § 6 c EStG gebildete Rücklage gekürzt oder teilweise aufgelöst werden, wenn später (im Jahr 2000) ein Antrag auf Gewährung eines Freibetrags nach § 14 a Abs. 5 EStG gestellt wird? - 2. Ist dabei die nachträgliche Schuldentilgung mit Teilen des Veräußerungserlöses ein (in das Veräußerungsjahr) rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.12.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 201/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 403
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 12 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2009
Erledigungs-Az: IV R 6/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 36 32