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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/95
§§: EStG § 5, KStG § 47 Abs. 2 J: 1977, AktG § 58 Abs. 4
Schlagwörter Aktivierung, Dividende, Konzern, Verlustvortrag, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Können Dividendenansprüche gegen eine Gesellschaft, an der eine Mehrheitsbeteiligung 8 Tage vor dem maßgebenden Bilanzstichtag erworben wurde, aufgrund von Konzernrechnungslegungsprinzipien bereits vor der Beschlußfassung über die Gewinnausschüttung aktiviert werden, so daß ein Verlustvortrag noch in Anspruch genommen werden kann? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.03.1995
Vorinstanz/AZ: 9 K 3507/92 K
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2000
Erledigungs-Az: I R 50/95
Erledigungs-Vermerk: Verfahrensaussetzung wegen Vorlage an EuGH durch BGH - Vorlage an den Großen Senat des BFH mit Beschluß vom 16.12.1998, I R 50/95 (= SIS 99 07 18)
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 06 55