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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 40/13 (BFH)
§§: EnergieStG § 11 Abs. 4, EnergieStG § 14, Richtlinie 2008/118/EG Art. 10
Schlagwörter Energiesteuer, Steueraussetzung, Versandverfahren, Fehlmenge
Rechtsfrage: Erhebung von Energiesteuer durch die deutsche Zollbehörde auf die vom Empfänger festgestellte Fehlmenge des Gasöls, das im innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren von den Niederlanden nach Deutschland verbracht worden ist. Liegt eine Unregelmäßigkeit i.S. des § 14 Abs. 1 EnergieStG vor? Wurde eine Unregelmäßigkeit während der Beförderung begangen? Ist die deutsche Zollbehörde für die Erhebung der Energiesteuer auf die Fehlmenge zuständig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 13.06.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 80/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2016
Erledigungs-Az: VII R 40/13
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 11.11.2014 VII R 40/13 = SIS 15 03 07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 15 22