Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-512/03 (EuGH)
§§: EG Art. 56, EG Art. 58
Schlagwörter Steuergutschriften, Sozialversicherung, Niederlande, Kapitaleinkünfte, Gebietsfremder, EG, EU, Ausland, Kapitalvermögen
Rechtsfrage: 1. Hat ein ausländischer steuerpflichtiger Einwohner eines Mitgliedstaats, der in den Niederlanden keine Einkünfte aus Arbeit, sondern nur Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und daher bei der niederländischen Sozialversicherung nicht beitragspflichtig ist und keine Beiträge an sie abführt, bei der Berechnung seiner zu versteuernden Einkünfte aus Kapitalvermögen nach dem EG-Recht in den Niederlanden einen Anspruch auf Zuerkennung der Steuergutschriften für die Sozialversicherungen (die allgemeine Altersversicherung, die Hinterbliebenenversicherung und die allgemeine Versicherung für besondere Krankheitskosten), wenn ein inländischer Steuerpflichtiger bei der Berechnung seiner zu versteuernden Einkünfte aus Kapitalvermögen einen Anspruch auf diese Steuergutschriften hat, weil er als Versicherter und Beitragspflichtiger der niederländischen Sozialversicherungen betrachtet wird, selbst wenn auch er in den Niederlanden keine Einkünfte aus Arbeit, sondern nur Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und deshalb keine Beiträge an die niederländischen Sozialversicherungen abführt? - 2. Ist es für die Beantwortung der ersten Frage von Bedeutung, ob der ausländische Steuerpflichtige mehr oder weniger als 90 % seiner Familieneinkünfte in den Niederlanden erzielt? Insbesondere: - Ist der Schumacker-Test für Gebietsansässige und Gebietsfremde nur bei subjektiven oder personengebundenen Steuergesichtspunkten wie dem Recht auf Abzug von personen- oder familiengebundenen Kosten anwendbar oder auch bei objektiven oder nicht personengebundenen Steuergesichtspunkten wie dem Steuersatz? - Können die Mitgliedstaaten bei der Entscheidung, ob sie Gebietsfremde wie Gebietsansässige behandeln, eine quantitative Regel (wie die 90 %-Regel) anwenden, obwohl dies nicht gewährleistet, dass jede Diskriminierung beseitigt wird? - 3. Ist die Optionsregelung nach Art. 2.5 der Wet IB 2001 ein wirksames Verfahrensinstrument, das garantiert, dass der Kläger von seinen durch den EG-Vertrag verbürgten Rechten Gebrauch machen kann, und das jede Form der Diskriminierung ausschließt? - Wenn ja, ist dies auch für den Fall, das der Kläger nur Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, ein ausreichendes Instrument, obgleich der Kläger die Optionsregelung nicht nutzen kann?
Vorinstanz: Gerechtshof Hertogenbosch
Vorinstanz/Datum: 04.12.2003
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 47 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.09.2005
Erledigungs-Az: Rs C-512/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 41 96