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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 12/17 (BFH)
§§: KStG § 27 Abs. 1, KStG § 27 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 7, KStG § 28 Abs. 1 Satz 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b
Schlagwörter Einlagekonto, Betrieb gewerblicher Art, Bindungswirkung, Systemwechsel, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Bindungswirkung einer Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG - Erstmalige Ermittlung eines steuerlichen Einlagenkontos bei einem Betrieb gewerblicher Art: 1. Ist der Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG auf den 31. Dezember eines Veranlagungszeitraums Grundlagenbescheid für irgendeinen zeitlich nachfolgenden Feststellungsbescheid, damit auch für einen Feststellungsbescheid, der mehrere Jahre später zu erlassen ist, oder nur für den sich im unmittelbar folgenden Veranlagungszeitraum anschließenden Feststellungsbescheid? - 2. Gestattet § 181 Abs. 5 AO eine Nachholung fehlender Feststellungsbescheide für einen Betrieb gewerblicher Art, wenn in den fraglichen Veranlagungszeiträumen die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht vorlagen und damit gemäß § 27 Abs. 1, 2, 7 KStG das steuerliche Einlagenkonto nicht gesondert festzustellen ist? - 3. Hat ein Betrieb gewerblicher Art, der erstmals ein steuerliches Einlagenkonto zu ermitteln hat und der bereits vor dem Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren bestand, den Bestand des steuerlichen Einlagenkontos zum 1.1.2001 - dem Zeitpunkt des Systemwechsels - zu ermitteln und anschließend die weitere Entwicklung nach den üblichen Grundsätzen fortzuschreiben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.02.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 1059/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 05 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.09.2020
Erledigungs-Az: I R 12/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 76