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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 45/04
§§: EStG § 16, EStG § 15
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Betriebsverpachtung, Aufgabegewinn, Sachliche Verflechtung
Rechtsfrage: Beendigung einer Betriebsaufspaltung (Werbeagentur) wegen Wegfalls der sachlichen Verflechtung oder besteht diese trotz Verringerung der verpachteten Büroflächen (Umzug der Betriebs-GmbH) weiterhin, weil allein der mitverpachtete Firmenwert (Kundenstamm) eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt? Ist unabhängig davon kein Aufgabegewinn zu versteuern, weil auch eine Betriebsverpachtung vorliegt und im Hinblick auf das wieder auflebende Verpächterwahlrecht keine Betriebsaufgabe erklärt wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 25.08.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 2214/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 02 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2005
Erledigungs-Az: XI R 45/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 30 39