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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2055/02 (BVerfG)
§§: EigZulG § 6, EStG § 7 b, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Eigenheimzulage, Objektbeschränkung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Klärungsbedürftigkeit i.S. von § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 2 FGO bei Objektbeschränkung nach § 6 EigZulG im Fall der Anschaffung einer zweiten Wohnung durch einen verwitweten Stpfl.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 17.07.2002
Vorinstanz/AZ: IX B 199/01
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2002 S. 1424
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 97 80
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 27.11.2002
Erledigungs-Az: 1 BvR 2055/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen