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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 77/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Beginn, Verfahrensmangel, Vorverfahren
Rechtsfrage: Keine Berufsausbildung während der Vollzeiterwerbstätigkeit nach Abschluss der ersten und dem tatsächlichen Beginn der zweiten Ausbildung mit dem Wintersemester, wenn das Kind bereits für das Sommersemester immatrikuliert war? - Verfahrensmangel wegen ungenügender Sachaufklärung hinsichtlich des Antrags des Klägers und des tatsächlich durchgeführten Vorverfahrens, so dass das Gericht die Verpflichtungsklage auf Zahlung von Kindergeld für die Monate Oktober bis Dezember 1997 nicht unter Hinweis auf § 44 Abs. 1 FGO hätte als unzulässig zurückweisen dürfen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 23.07.1998
Vorinstanz/AZ: 4 98 048 K 1
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2001
Erledigungs-Az: VI R 77/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 05 06