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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 37/12 (BFH)
§§: EStG § 33, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Berufskrankheit, Außergewöhnliche Belastung, Werbungskosten
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für die Behandlung einer Erkrankung, die Folge der Berufsausübung ist, als außergewöhnliche Belastung oder vorrangig als Werbungskosten zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.12.2011
Vorinstanz/AZ: 12 K 2569/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 31 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.07.2013
Erledigungs-Az: VI R 37/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 23 13
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