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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-169/00 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 2
Schlagwörter Umsatzsteuer, Kunstwerk, Künstler, Einfuhr, EG, Finnland, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Hat die Republik Finnland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 2 der Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) verstoßen, indem sie eine Regelung beibehalten hat, nach der die Veräußerung von Kunstwerken durch den Künstler oder einen Vermittler sowie die Einfuhr unmittelbar vom Künstler erworbener Kunstwerke von der Mehrwertsteuer befreit sind?
Vorinstanz: Kommission ./. Finnland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 247 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.03.2002
Erledigungs-Az: Rs C-169/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 06 36