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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 52/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter verdeckte Gewinnausschüttung, GmbH, Rückdeckungsversicherung, Altersversorgung, Pensionszusage, Gesellschafter-Geschäftsführer
Rechtsfrage: Sind Zahlungen einer GmbH für Rückdeckungsversicherungen für die Altersversorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer verdeckte Gewinnausschüttungen, wenn die Pensionszusagen ohne Probezeit erfolgten und die Versorgungsinteressen der Geschäftsführer Anlass für die Vereinbarungen waren?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.03.2001
Vorinstanz/AZ: 13 K 6733/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 64 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.01.2002
Erledigungs-Az: I B 52/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 2/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 7.8.2002 - I R 2/02