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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 49/17 (BFH)
§§: GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Rücklage, Teileigentum
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage um Instandhaltungsrücklage: Führt die Übernahme einer Instandhaltungsrücklage zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.10.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 2297/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 03 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2020
Erledigungs-Az: II R 49/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 00 67