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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 88/03
§§: EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, GG Art. 116 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Aufenthaltsbefugnis, Ausländer, Verfassung, Spätaussiedler, Kindergeld
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch der mit Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamts, unter Erteilung eines Registrierscheins aus Polen eingereisten Klägerin, wenn diese später nicht als Spätaussiedler anerkannt worden ist, in den Streitjahren nicht über eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis i.S. von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG verfügt hat, ihr erst nach den Streitjahren eine Aufenthaltsbefugnis erteilt worden ist und sie nunmehr eingebürgert worden ist? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.09.2003
Vorinstanz/AZ: 14 K 142/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 764
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 12 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2007
Erledigungs-Az: III R 88/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache