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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 22/98
§§: UStG § 18 Abs. 9 J: 1980, UStDV § 59 J: 1980, UStG § 3 Abs. 9 J: 1980, UStG § 3 Abs. 1 J: 1980, UStG § 3 Abs. 2 J: 1980
Schlagwörter Einheitlichkeit, Nebenleistung, Sonstige Leistung, Lieferung, Ort, Leasing
Rechtsfrage: Ist das Vorsteuervergütungsverfahren für Kraftstofflieferungen im Rahmen eines "full service"-Leasings ausgeschlossen, weil der Kraftstoff nicht bezogen wurde bzw. steuerpflichtige Umsätze durch selbständige Kraftstofflieferungen vorliegen? - Ist für die Frage der Einheitlichkeit der Leistung bzw. von Haupt- und Nebenleistungen auf die Geschäftsgebräuche in dem Land, in dem sich der Sitz des Steuerpflichtigen befindet, oder in Deutschland abzustellen? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 05.02.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 7300/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 842
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.12.1998
Erledigungs-Az: V R 22/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 59 18