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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: GrS 1/06
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Fortbildung, Auslandsreise, Fahrtkosten, Aufteilung, Nicht abziehbare Aufwendungen, Private Lebensführung
Rechtsfrage: Können Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen in abziehbare Werbungskosten (Betriebsausgaben) und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich (betrieblich) veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind?- Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 20.07.2006
Vorinstanz/AZ: VI R 94/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 37 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2009
Erledigungs-Az: GrS 1/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 00 37