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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/11 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Grobes Verschulden, Computerprogramm, Steuererklärung, Vordruck, Änderung, Neue Tatsache
Rechtsfrage: Ist die unter das Tatbestandsmerkmal des groben Verschuldens zu subsumierende Rechtsprechung des BFH uneingeschränkt auf Sachverhalte im computergesteuerten ELSTER-Verfahren (hier: Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung) übertragbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 30.06.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 742/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 14 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.03.2013
Erledigungs-Az: VI R 5/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 14 85