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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 4/03
§§: AO 1977 § 108 Abs. 3, AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Bekanntgabe, Zustellung, Dreitagesfrist
Rechtsfrage: Verlängerung der Dreitagesfrist für die vermutete Bekanntgabe eines Haftungsbescheids: Verlängert sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Haftungsbescheids gegen den Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe, wenn das Fristende auf einen Sonntag fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.01.2002
Vorinstanz/AZ: 10 K 5664/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 27 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2003
Erledigungs-Az: I R 4/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 29 15