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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 26/16 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Beratende Tätigkeit, Ähnliche Tätigkeit, Freiberufliche Einkünfte, Abgrenzung
Rechtsfrage: Ist der Beruf eines zugelassenen Rentenberaters unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG mit einem der Katalogberufe "Rechtsanwalt", "Steuerberater" oder "Steuerbevollmächtigter" nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG vergleichbar oder als eine sonstige selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 31.08.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 3950/14 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 00 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2019
Erledigungs-Az: VIII R 26/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 11 50