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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 15/07
§§: UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
Schlagwörter missing trader, Vorsteuerabzug, Rechnung, Gutgläubigkeit, Kraftfahrzeug, Kfz-Handel
Rechtsfrage: Ist das Fehlen einer Rechnungsanschrift i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UStG 1993 dann unbeachtlich, wenn es sich um einen Erwerber handelt, der alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die Umsätze nicht mit einem "missing trader" getätigt werden und er von dessen Betrug nichts wusste oder nichts hätte wissen müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 06.12.2006
Vorinstanz/AZ: 4 K 1356/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 11 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.04.2009
Erledigungs-Az: V R 15/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 21 18