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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 182/99
§§: FGO § 79 b Abs 2, FGO § 76, EStG § 9 Abs 1 S 1
Schlagwörter Ausschlussfrist, Dienstreise
Rechtsfrage: War das FG berechtigt, unter erneuter Fristsetzung nach § 79 b Abs. 1 FGO die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung zu verlangen und auf die beantragte Beweiserhebung zu den beantragten Reisekosten zu verzichten, wenn der Kläger aufgrund der ersten Verfügung sein Klagebegehren bereits bezeichnet hatte? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.09.1997
Vorinstanz/AZ: 12 K 788/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2000
Erledigungs-Az: VI R 182/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 61 38