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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 52/99
§§: EStG § 1a, EStG § 26, FGO § 79b Abs. 1
Schlagwörter Verspätetes Vorbringen, Ausland, Beschränkte Steuerpflicht, Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnsitz
Rechtsfrage: Haben deutsche Ehegatten, die in Irland ein Landgut besitzen und dort ihre Kinder auf Schulen schicken, einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so daß sie als unbeschränkt Stpfl. zusammenveranlagt werden können, wenn bei den gemeindlichen Meldebehörden keine Anmeldungen vorliegen? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.11.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 40/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.02.2000
Erledigungs-Az: I R 52-55/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 10 35