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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 21/05
§§: AO 1977 § 191, AO 1977 § 69, EStG § 41 a Abs. 1, EStG § 38 Abs. 3
Schlagwörter Haftung, Geschäftsführer, Lohnsteuer, Lohnsteuerabführung, Verschulden
Rechtsfrage: 1. Haftet ein GmbH-Geschäftsführer, der zu weniger als 50 v.H. Gesellschafter ist, für nicht abgeführte Lohnsteuer, wenn die GmbH unstreitig über keine Mittel verfügt und er die Löhne aus eigenen Mitteln ausbezahlt hat ? Liegt kein Verschulden vor, wenn ein FG in einem vergleichbaren Fall die Haftung des Geschäftsführers verneint hat? - 2. Besteht im o.g. Fall eine Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach §§ 38, 41 a EStG? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.02.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 5429/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.11.2005
Erledigungs-Az: VII R 21/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 08 90