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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 29/07 (BFH)
§§: GewStG § 7 Satz 2, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbeertrag, Veräußerung, Kommanditanteil, Verfassungsmäßigkeit, Rückwirkung, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Ist die Regelung des § 7 Satz 2 GewStG i.d.F des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23.7.2002 verfassungsgemäß oder verstößt sie gegen das Rückwirkungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 07.02.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 73/05 (5)
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1720
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2010
Erledigungs-Az: IV R 29/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 31 60