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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 51/13 (BFH)
§§: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1, EStG § 33 Abs. 4, EStDV § 64 Abs. 1, EStDV § 64 Abs. 1 Nr. 2 f, EStDV § 64 Abs. 2, EStDV § 84
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Nachweis
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für Liposuktion (Operation zur Fettabsaugung) bei Lipödem (krankhafte Ansammlung von Fettdepots, auch sog. Reiterhosenfettsucht) als außergewöhnliche Belastung abziehbar, auch wenn die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV nicht erfüllt sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 04.02.2013
Vorinstanz/AZ: 10 K 542/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2014
Erledigungs-Az: VI R 51/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 27 71