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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 52/06
§§: AO § 174 Abs. 4
Schlagwörter Widerstreitende Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Greift § 174 Abs. 4 AO als Änderungsvorschrift, wenn der Steuerschuldner im Erstbescheid und Änderungsbescheid dieselbe Person ist, das Finanzamt sich aber darüber geirrt hat, ob der Steuerschuldner originär in eigener Person den Steuertatbestand verwirklicht hat (hier gemäß § 31 Abs. 2 ErbStG 1959 nach Erlöschen eines Nießbrauchsrechts an Aktien im Jahr 1993) oder als Gesamtrechtsnachfolger für eine vom Rechtsvorgänger übergegangene Steuerschuld in Anspruch zu nehmen ist? (Der Rechtsvorgänger hatte die Aktien unter Einräumung eines Nießbrauchsvermächtnisse geerbt und ist vor Ablauf des Nießbrauchsrechts gestorben.) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 06.07.2006
Vorinstanz/AZ: 9 K 4362/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1553
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2008
Erledigungs-Az: II R 52/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 31 91