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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 49/09 (BFH)
§§: StBerG § 20 Abs. 1, StBerG § 9 Abs. 2, StBerG § 14
Schlagwörter Lohnsteuerhilfeverein, Anerkennung, Rücknahme, Widerruf, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Zurücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein wegen Erwerbs der Mitgliederkartei eines anderen Lohnsteuerhilfevereins. Scheidet eine Rücknahme der Anerkennung aus, weil der Erwerb der Mitgliederkartei erst ca. 2 Jahre nach Anerkennung vereinbart worden ist? Ist § 9 Abs. 2 StBerG auf Lohnsteuerhilfevereine anwendbar? Ist durch die Übernahme der Mitgliederkartei ein Firmenwert erworben worden? Wird durch den Erwerb gegen das Kostendeckungsprinzip verstoßen? Steht dem Widerruf der Grundsatz von Treu und Glauben sowie der Verhältnismäßigkeit entgegen? Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Lohnsteuerhilfevereinen gegenüber Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten im Hinblick auf den Erwerb eines Mandanten- bzw. Mitgliederstamms vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.09.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 1/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 173
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 38 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2010
Erledigungs-Az: VII R 49/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 36 93