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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/18 (BFH)
§§: EStG § 33 Abs. 2 Satz 4
Schlagwörter Prozesskosten, Außergewöhnliche Belastung, Zivilprozess, Kind
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für die Führung eines den Kernbereich des menschlichen Lebens berührenden Rechtsstreits (im Rahmen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung) über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinem Kind und über die Rückkehr des von der Mutter ins Ausland entführten Kindes nach Deutschland als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.03.2018
Vorinstanz/AZ: 13 K 3024/17 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 838
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 07 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.08.2020
Erledigungs-Az: VI R 15/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 16 73