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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 71/06
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 5
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Fortbildung, Reisekosten
Rechtsfrage: Unterliegen Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten) während der Zeit eines nebenberuflichen, über einen längeren Zeitraum dauernden Studiums an einer auswärtigen Fachhochschule einer zeitlichen Beschränkung, weil nach Ablauf von drei Monaten diese Fortbildungsstätte im Verhältnis zu der weiterhin ausgeübten beruflichen Tätigkeit eine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte begründet und somit keine Reisetätigkeit sondern Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen, die nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.06.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 5826/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 17 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.2008
Erledigungs-Az: VI R 71/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet