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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 21/04
§§: FGO § 56 Abs. 3, FGO § 47 Abs. 1, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Wiedereinsetzung, Höhere Gewalt, Rechtsirrtum, Nichtigkeit, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Änderung
Rechtsfrage: 1. Wiedereinsetzung für versäumte Klagefrist: Liegt ein Fall höherer Gewalt vor, wenn der Kläger aufgrund eines entschuldbaren Rechtsirrtums (hier: Klagebefugnis bei einer Ausgliederung durch Neugründung - vgl. BFH-Urteil I R 99/00, BStBl II 2003, 835--) gehindert war, die Klage innerhalb der Jahresfrist des § 56 Abs. 3 FGO einzulegen, und er auch erst nach Ablauf dieser Frist vom FG darauf hingewiesen wurde? - 2. Leidet ein Folgebescheid an einem zur Nichtigkeit führenden schwerwiegenden und offenkundigen Fehler, wenn hierzu zwei konkurrierende Grundlagenbescheide existieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 31.03.2004
Vorinstanz/AZ: I 290/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 33 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2006
Erledigungs-Az: X R 21/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 03 41