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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-332/05 (EuGH)
§§: EG Art. 39, EGV Art. 48, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 3 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 23 Abs. 3, VO (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 2, SGB V § 47
Schlagwörter EG, EU, Steuerabzug, Lohnsteuer, Arbeitslohn, Wanderarbeiter, Nettogehalt, Steuerklasse, Krankengeld, Freizügigkeit
Rechtsfrage: Ist es mit den Regelungen des primären und/oder sekundären Rechts der EG (insbesondere Art. 39 EG [ex Art. 48 EGV], Art. 3 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 3 EWGV 1408/71, Art. 7 Abs. 2 EWGV 1612/68) vereinbar, dass ein in Deutschland beschäftigter verheirateter Wanderarbeitnehmer, dessen Ehegatte in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, Krankengeld stets anknüpfend an das Nettoarbeitsentgelt erhält, welchem sich unter Zugrundelegung der auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragenen Lohnsteuerklasse ergibt, ohne dass eine spätere, ihn begünstigende, rückwirkende Änderung seiner familienstandabhängigen Steuermerkmale berücksichtigt wird?
Vorinstanz: BSG
Vorinstanz/Datum: 05.07.2005
Vorinstanz/AZ: B 1 KR 7/04 R
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 281 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.01.2007
Erledigungs-Az: Rs C-332/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 08 91