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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 9/11 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Organschaft, Betriebsaufspaltung, Erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, Verfassung, Gewerbeertrag
Rechtsfrage: Ist bei Grundstücksüberlassungen im Rahmen einer zwischen zwei Organgesellschaften desselben Organkreises bestehenden Betriebsaufspaltung die der überlassenden Kapitalgesellschaft gewährte erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen auf der Ebene des Organträgers rückgängig zu machen? Liegt darin eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber nicht organschaftlich miteinander verbundenen Kapitalgesellschaften? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 18.01.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 6038/06 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 10 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.10.2014
Erledigungs-Az: IV R 9/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 34 73