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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 43/09 (BFH)
§§: AO § 152 Abs. 3
Schlagwörter Verspätungszuschlag, Jahresfrist
Rechtsfrage: Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer: Kann der Verspätungszuschlag auch noch nach Ablauf einer Jahresfrist gesondert (also unabhängig von der Steuer) festgesetzt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.02.2009
Vorinstanz/AZ: 12 K 249/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 16 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.04.2010
Erledigungs-Az: IX R 43/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 21 97