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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 46/05
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, ErbbauV § 27 Abs. 1
Schlagwörter Erbbaurecht, Gutachterkosten, Werbungskosten
Rechtsfrage: Gutachterkosten zur Ermittlung der Entschädigung nach § 27 Abs. 1 ErbbauV: Kann der Erbbaurechtsverpflichtete bei Beendigung des Erbbaurechtsverhältnisses Kosten für Sachverständigengutachten, die aufgrund einer Verpflichtung aus dem Erbbaurechtsvertrag eingeholt worden sind, um den Wert des Gebäudes und somit die zu erbringende Entschädigungsleistungen an den Erbbauberechtigten bei Heimfall des Gebäudes zu ermitteln, als nachträgliche Werbungskosten (weil sie durch den zur Einkünfteerzielung geschlossenen Erbbaurechtsvertrag erzwungen sind) oder als vorweggenommene Werbungskosten (weil die weitere Vermietbarkeit des Gebäudes ermittelt wird) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.09.2004
Vorinstanz/AZ: 13 K 671/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 23 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.03.2007
Erledigungs-Az: IX R 46/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 24 04