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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 58/05
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 88, EStG § 24 Nr. 1 a, EStG § 34
Schlagwörter Neue Tatsache, Ermittlungspflicht, Entschädigung, Änderung
Rechtsfrage: War das FA bei einer erklärten ermäßigt zu besteuernden Entschädigungszahlung von 120.322 DM gemäß § 88 AO 1977 zur weiteren Sachverhaltsermittlung verpflichtet, so dass beim Unterlassen dieser Sachverhaltsaufklärung nachträglich eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 nicht mehr zulässig ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 27.10.2004
Vorinstanz/AZ: III 25/2003
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 32 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2006
Erledigungs-Az: XI R 58/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 37 73