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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 90/07 (BFH)
§§: UmwStG § 20 Abs. 8, UmwStG § 17 Abs. 2, EStDV § 8 b, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Rumpfwirtschaftsjahr, Übertragungsstichtag, Verschmelzung, Entstehung, Zeitpunkt
Rechtsfrage: 1. Endet zum steuerlichen Übertragungsstichtag ein steuerliches Rumpfwirtschaftsjahr, wenn bei einer Umwandlung durch Verschmelzung der steuerliche Übertragungsstichtag und das Ende des Geschäftsjahres voneinander abweichen? - 2. Ist der Entstehungszeitpunkt eines Verschmelzungsgewinns nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.09.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 11559/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 263
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 06 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2008
Erledigungs-Az: I R 90/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 09 14