Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 4/11 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 2, EStG § 3 c Abs. 2
Schlagwörter Halbeinkünfteverfahren, Halbabzugsverbot, Wesentliche Beteiligung
Rechtsfrage: Halbabzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG: Wurde auf den vom Kläger im Jahr 2002 erlittenen Veräußerungsverlust nach § 17 EStG zu Recht das Halbeinkünfteverfahren angewandt, so dass der Verlust steuerlich nur zur Hälfte zu berücksichtigen ist? Anwendung der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 14.7.2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010 S. 399) auch auf die Fälle, in denen sich nur veräußerungsbedingte Einnahmen in Höhe eines Betrages (2.000 EUR) ergeben, der die ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung (25.000 EUR) nicht übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.12.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 2061/05 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 10 05
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision