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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 48/13 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 6, EStG § 12 Nr. 5
Schlagwörter Erststudium, Tierarzt, Vorweggenommene Werbungskosten
Rechtsfrage: Stellen Aufwendungen für ein Erststudium zur Tierärztin, das außerhalb eines Dienstverhältnisses absolviert wird, abzugsfähige Werbungskosten dar, weil ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren, auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit besteht? - Das Verfahren VI R 48/13 ist durch Beschluss vom 14.1.2015 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.05.2013
Vorinstanz/AZ: 13 K 89/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 01 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.01.2015
Erledigungs-Az: VI R 48/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 14.1.2015) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen unter dem Az: VI R 7/20 -- Zurücknahme der Revision