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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-280/10 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 9, Richtlinie 2006/112/EG Art. 168, Richtlinie 2006/112/EG Art. 169
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer, Investitionsausgabe, Abzug, Rechnung, Gesellschaft, Gesellschafter, Zukunft
Rechtsfrage: Ist der Personenverbund der zukünftigen Gesellschafter, der vor der formellen Eintragung der Gesellschaft als Handelsgesellschaft und der steuerlichen Erfassung für die Zwecke der Mehrwertsteuer Investitionsausgaben tätigt, nach Eintragung und steuerlicher Erfassung aufgrund von Art. 9 sowie den Art. 168 und 169 RL 2006/112/EG berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen, die für die getätigten, einer besteuerten Tätigkeit der Gesellschaft dienenden Investitionsausgaben entrichtet wurde? - Steht eine die getätigten Investitionsausgaben belegende Rechnung, die auf die Gesellschafter und nicht die Gesellschaft ausgestellt ist, dem Abzug der für die getätigten Investitionsausgaben entrichteten Vorsteuer i.S. der ersten Vorlagefrage entgegen?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Republik Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 234 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 01.03.2012
Erledigungs-Az: Rs C-280/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 11 54