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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 31/11 (BFH)
§§: EStG § 33 a Abs. 1 Satz 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1, BGB § 1601, BGB § 1603, BGB § 1609, GG Art. 3
Schlagwörter Opfergrenze, Leistungsfähigkeit, Veranlagungszeitraum, Unterhalt, Mutter, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Nachzahlung, Zwangsläufigkeit
Rechtsfrage: Inwieweit sind Einkommensteuervorauszahlungen/-nachzahlungen (hier: Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit) bei der Berechnung der Opfergrenze für Unterhaltszahlungen an die Mutter zu berücksichtigen (Beurteilung nach zivil- oder steuerrechtlichen Grundsätzen; Ungleichbehandlung gegenüber Nichtselbständigen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.04.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 1565/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 37 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.03.2012
Erledigungs-Az: VI R 31/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 13 98