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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 40/15 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 14 Satz 2, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Organschaft, Sonstige Leistung, Umsatzsteuerbefreiung, Zahnarzt
Rechtsfrage: 1. Können entgegen der Formulierung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG auch andere als juristische Personen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein? - 2. Sind die erbrachten sonstigen Leistungen (Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen, Apparaten und Personal) nach § 4 Nr. 14 S. 2 UStG umsatzsteuerfrei? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.05.2015
Vorinstanz/AZ: 15 K 496/11 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 12
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision