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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 52/00
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Zuschlag, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, Gesellschafter-Geschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Zahlung von Sonntags- und Nachtarbeitszuschlägen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, deren Betrieb die Tätigkeiten zwingend zur Nachtzeit und an Sonntagen erfordert, als verdeckte Gewinnausschüttung?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 31.01.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 6128/99 K, G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 10 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.03.2001
Erledigungs-Az: I B 52/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet