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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 96/01
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1
Schlagwörter Verzicht, Pensionsanspruch, Ehescheidung, beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, vermögensrechtliche Auseinandersetzung, mittelbare Einlage
Rechtsfrage: Ist der Verzicht der früheren Gesellschafterin auf ihre Pensionsansprüche nach der Ehescheidung vom beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach einem gerichtlichen Vergleich gewinnneutral zu behandeln, weil der Ehemann im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung der Ehegatten Zahlungen geleistet hat, die eine mittelbare Einlage darstellen könnten?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.06.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 88/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2002
Erledigungs-Az: I B 96/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 98 16