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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-31/17 (EuGH)
§§: RL 2003/96/EG Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Steuerbefreiung, Energieerzeugnis, Strom, Verbrauchsteuer
Rechtsfrage: Fallen für die Kraft-Wärme-Kopplung verwendete Energieerzeugnisse ausschließlich unter die mit Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 eröffnete Möglichkeit zur Steuerbefreiung, oder fallen sie auch, was den Teil dieser Erzeugnisse betrifft, dessen Verbrauch der Stromerzeugung entspricht, in den Bereich der in Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie vorgesehenen Verpflichtung zur Steuerbefreiung?
Vorinstanz: Conseil d'État (Frankreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 112 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.03.2018
Erledigungs-Az: Rs C-31/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 02 40