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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 155/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Pachterhöhung, Zahlung
Rechtsfrage: Pachtvertrag zwischen Alleingesellschafter-Geschäftsführer und GmbH: Liegt in der Differenz zur neu vereinbarten Pacht eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Erhöhung abweichend von der Vereinbarung nicht ausbezahlt, sondern als Verbindlichkeit eingebucht und in einem späteren Jahr darauf Abschlagszahlungen geleistet wurden?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.10.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 646/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2002
Erledigungs-Az: I B 155/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 14 33