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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 75/04
§§: AO 1977 § 273 Abs. 1, AO 1977 § 270 Satz 1
Schlagwörter Aufteilung, Steuernachforderung, Vergleichsrechnung, Vollstreckungsbeschränkung, Ehegatte
Rechtsfrage: Sind Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung bei zusammen veranlagten Ehegatten wegen Verlustminderung bei den gewerblichen Einkünften eines Ehegatten und des gleich hoch gebliebenen Einkommens des anderen Ehegatten zum Zwecke der Vollstreckungsbeschränkung weiterhin nach dem allgemeinen Aufteilungsmaßstab des § 270 Satz 1 AO 1977 aufzuteilen, wenn die Vergleichsrechnung nach dem besonderen Aufteilungsmaßstab des § 273 Abs. 1 AO 1977 für Rückstände aus Steuernachforderungen aus mathematischen Gründen keinen fiktiven Steuermehrbetrag ergibt? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.09.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 3853/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 329
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 13 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2007
Erledigungs-Az: VI R 75/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 10 26