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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 47/98
§§: EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 34 f, GG Art. 14 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 1
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Beitrittsgebiet, Baugenehmigung, Schwarzbau, Nutzung
Rechtsfrage: Steuerbegünstigungen gem. §§ 10 e, 34 f EStG für ein im Beitrittsgebiet erworbenes Gebäude: Erfolgte die Errichtung aufgrund erteilter Baugenehmigung (Notwendigkeit einer "Umnutzungsgenehmigung" und Bestandsschutz nach DDR-Recht hinsichtlich der dauernden Nutzung zu Wohnzwecken) oder handelt es sich um ein baurechtswidrig errichtetes, nicht begünstigtes Gebäude, weil es lediglich als Gartenhaus genehmigt wurde (mangelnde Sachaufklärung)? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 11.02.1998
Vorinstanz/AZ: III 176/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.02.2002
Erledigungs-Az: X R 47/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 84 88