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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-294/99 (EuGH)
§§: Richtlinie 90/435/EWG Art. 5 Abs. 1
Schlagwörter Quellensteuer, Steuerabzug, Gewinnausschüttung, Tochtergesellschaft, Muttergesellschaft, EG
Rechtsfrage: Stellt es einen "Steuerabzug an der Quelle" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG dar, wenn das nationale Recht vorschreibt, daß bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Tochtergesellschaft -eine Aktiengesellschaft oder eine entsprechende Gesellschaft- an ihre Muttergesellschaft für die Bestimmung der steuerbaren Gewinne der Tochtergesellschaft deren gesamter Reingewinn einschließlich der Einkünfte, die einer besonderen Besteuerung unterliegen, die zur Befreiung von Steuerschuld führt, sowie der nicht steuerbaren Einkünfte berücksichtigt wird, obwohl diese beiden Arten von Einkünften nach nationalem Recht nicht besteuert würden, wenn sie bei der Tochtergesellschaft verblieben und nicht an die Muttergesellschaft ausgeschüttet wird?
Vorinstanz: Dioikitiko Protodikeio Athen
Vorinstanz/Datum: 26.07.1999
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1999 Nr. C 314 S. 3
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 04.10.2001
Erledigungs-Az: Rs C-294/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 13 11